Mobile Blitzer in Bondorf aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 14.04.2026 geblitzt?
Am 14.04.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Dienstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Bondorf an das erlaubte Tempo halten, denn es finden Radarkontrollen statt! In diesem Artikel auf news.de finden Sie alle aktuellen Blitzerpositionen in Bondorf und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Meldungen zufolge in Bondorf im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bondorf gerechnet werden.
Alle mobilen Blitzer am 14.04.2026 in Bondorf, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg
Achtung am 📍 Standort B28 (Postleitzahl 71149 in Bondorf): Wie am 14.04.2026 um 05:11 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2026, 11:22 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 11:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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