Mobile Blitzer in Bondorf aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 03.11.2026 Raser ins Visier
Am 03.11.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Bondorf an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es sind Radarfallen aufgebaut! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Bondorf für Sie gesammelt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bondorf nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.11.2026, 18:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 03.11.2026 die Blitzer in Bondorf, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg
Geblitzt wird am 📍 Standort Mötzinger Straße, PLZ 71149 in Bondorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.11.2026 um 14:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Stand: 03.11.2026, 18:16 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im November 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im November 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im November 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.11.2026, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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