Blitzer in Beuren aktuell am Dienstag: Wo am 21.04.2026 Radarkontrollen stattfinden
In Beuren wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Beuren am 21.04.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Beuren im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Beuren, Kreis Esslingen, Baden-Württemberg am 21.04.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Beurener Straße, PLZ 72660 in Balzholz. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.04.2026 um 06:19 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 21.04.2026, 07:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.04.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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