Mobile Blitzer in Bernau am Chiemsee aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 17.12.2025

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. In Bernau am Chiemsee wird auch am heutigen Mittwoch (17.12.2025) geblitzt. Wir haben alle Standorte der mobilen Blitzer für Sie.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

In Bernau am Chiemsee wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rosenheim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bernau am Chiemsee gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Bernau am Chiemsee, Kreis Rosenheim, Bayern am 17.12.2025

Seit 17.12.2025 um 11:45 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Chiemseestraße (PLZ 83233 in Bernau am Chiemsee, Irschen). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 17.12.2025, 14:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 14:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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