Blitzer in Adlkofen aktuell am Freitag: Wo Sie am 07.08.2026 in eine Radarfalle geraten können

Wer am heutigen Freitag in Adlkofen unsachtsam fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 07.08.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Adlkofen.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Adlkofen an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Landshut sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 07.08.2026 die mobilen Radarfallen in Adlkofen, Kreis Landshut, Bayern

Seit 07.08.2026 um 06:19 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Göttlkofen (PLZ 84166 in Reichlkofen, Göttlkofen). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 07.08.2026, 07:45 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.08.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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