Mobile Blitzer in Dittenheim aktuell am Mittwoch: Wo am 01.07.2026 Radarkontrollen stattfinden

Geblitzt werden kann teuer werden. Wer am heutigen 01.07.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf Dittenheims Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Dittenheim auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle Radarkontrollen am 01.07.2026 in Dittenheim, Kreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bayern

Seit 01.07.2026 um 15:23 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort St2230 (PLZ 91723 in Windsfeld). Hier gilt ein Tempolimit von 90 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 01.07.2026, 15:46 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.07.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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