Mobile Blitzer in Ganderkesee aktuell am Samstag: Wo Sie am 27.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 27.12.2025. Auch an diesem Samstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Ganderkesee an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn hier lauern Radarfallen! In diesem Artikel informieren wir Sie, an welchen Positionen sich die Blitzer in Ganderkesee befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Ganderkesee an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Oldenburg sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Ganderkesee, Kreis Oldenburg, Niedersachsen am 27.12.2025
Geblitzt wird am 📍 Standort Havekoster Straße, PLZ 27777 in Havekost. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.12.2025 um 17:19 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 27.12.2025, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.12.2025, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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