Mobile Blitzer in Liebenwalde aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 02.12.2025 Raser ins Visier
Temposündern in Liebenwalde drohen diesen Dienstag (02.12.2025) saftige Strafen, denn es werden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Liebenwalde wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Lesen Sie auch:
- E-Auto-Ladestation zuhause: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr
Liebenwalde, Kreis Oberhavel: Radarfallen am 02.12.2025 in der Region in Brandenburg
Seit 02.12.2025 um 07:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Berliner Chaussee (PLZ 16559 in Kreuzbruch). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 02.12.2025, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.12.2025, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.