Mobile Blitzer in Wustermark aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 11.06.2026 geblitzt
Achtung Autofahrer! Wer heute, am 11.06.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Wustermarks Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Ordnungsgelder und sogar Fahrverbot. Hier auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Wustermark an diesem Donnerstag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Wustermark stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 11.06.2026, 20:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Blitzer am 11.06.2026 in Wustermark, Kreis Havelland, Brandenburg
Geblitzt wird am 📍 Standort Hamburger Straße, PLZ 14641 in Wustermark. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 19:37 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Dazu wird geblitzt 📍 auf der Chaussee, PLZ 14641 in Priort, Siedlung. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 20:35 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 11.06.2026, 20:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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