Mobile Blitzer in Kirkel aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 24.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Rasern in Kirkel drohen diesen Mittwoch (24.06.2026) teils hohe Strafgelder, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Kirkel ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 24.06.2026, 11:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarfallen in Kirkel, Saarpfalz-Kreis, Saarland am 24.06.2026
Am 📍 Standort L119, PLZ 66459 in Kirkel-Neuhäusel, Kirkel (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.06.2026 um 10:22 Uhr.
(Stand von: 24.06.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage
- Durch den Winter: So machen Sie Ihr Auto fit für Schnee und Eis
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.