Mobile Blitzer in Gimbsheim aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 06.10.2026
Vorsicht Autofahrer! Wer heute (06.10.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Gimbsheims Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Bußgelder in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Gimbsheim am Dienstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Gimbsheim an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Blitzer am 06.10.2026 in Gimbsheim, Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird 📍 auf der Hauptstraße, PLZ 67578 in Gimbsheim auf Höhe Gimbsheimer Rathaus. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.10.2026 um 09:29 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
(Stand: 06.10.2026, 11:17 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.10.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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