Mobile Blitzer in Steinbach am Wald aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 06.02.2026
Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute, am 06.02.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Steinbach am Wald unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Steinbach am Wald am Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Steinbach am Wald ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Steinbach am Wald gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 06.02.2026 die mobilen Radarkontrollen in Steinbach am Wald, Kreis Kronach, Bayern
Achtung am 📍 Standort Kronacher Straße (Postleitzahl 96361 in Steinbach am Wald): Wie am 06.02.2026 um 07:23 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 06.02.2026, 10:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.02.2026, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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