Blitzer in Küstriner Vorland aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 31.03.2026 geblitzt
Achtung Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute (31.03.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Küstriner Vorland unterwegs ist, muss mit teils hohen Strafgeldern rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Küstriner Vorland am heutigen Dienstag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Küstriner Vorland nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Küstriner Vorland kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 31.03.2026 die Radarkontrollen in Küstriner Vorland, Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg
Aufgepasst 📍 auf der Straße der Freundschaft (Postleitzahl 15328 in Manschnow): Wie am 31.03.2026 um 07:10 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand von: 31.03.2026, 08:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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