Blitzer in Fredersdorf-Vogelsdorf aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 19.06.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
"Fuß vom Gas" heißt es am 19.06.2026. Am heutigen Freitag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Fredersdorf-Vogelsdorf an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn hier lauern Radarkontrollen! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Fredersdorf-Vogelsdorf im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Fredersdorf-Vogelsdorf an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu rasen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Fredersdorf-Vogelsdorf kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 19.06.2026 die mobilen Radarkontrollen in Fredersdorf-Vogelsdorf, Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg
Seit 19.06.2026 um 18:33 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Frankfurter Chaussee (PLZ 15370 in Vogelsdorf, Kolonie Fredersdorf, Fredersdorf-Süd). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 19.06.2026 um 19:16 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle 📍 auf der Frankfurter Chaussee (PLZ 15370 in Neuenhagen bei Berlin, Kolonie Fredersdorf, Fredersdorf-Süd) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 70 km/h.
(Stand: 19.06.2026, 20:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort ist festgelegt: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.06.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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