Mobile Blitzer in Wolfenbüttel aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 11.06.2026 geblitzt
In Wolfenbüttel stehen am Donnerstag mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 11.06.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Wolfenbüttel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Wolfenbüttel an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Wolfenbüttel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Wolfenbüttel, Niedersachsen am 11.06.2026
Achtung am 📍 Standort L614 (Postleitzahl 38304 in Fümmelse, Fümmelse-Ziegelei): Wie am 11.06.2026 um 11:02 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 11.06.2026, 20:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 20:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Extreme Müdigkeit nach dem Essen: Das hilft gegen das Mittagstief
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.