Blitzer in Wolfenbüttel aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 04.12.2025 in eine Radarfalle geraten können

Temposündern in Wolfenbüttel drohen diesen Donnerstag (04.12.2025) teils hohe Ordnungsgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders aufmerksam fahren sollten, lesen Sie hier auf news.de.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Im Augenblick ist in Wolfenbüttel an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Wolfenbüttel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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Seit 04.12.2025 um 13:52 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Adersheimer Straße (PLZ 38304 in Fümmelse). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 04.12.2025, 15:46 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.12.2025, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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