Mobile Blitzer in Baden-Baden aktuell am Dienstag: Wo Sie am 23.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
Am 23.12.2025 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Dienstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Baden-Baden an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn hier lauern Radarfallen! In diesem Artikel finden Sie alle aktuellen Blitzerpositionen in Baden-Baden und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Baden-Baden gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 23.12.2025, 10:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Baden-Baden, Kreis Rastatt: Aktuelle Radarfallen am 23.12.2025 in der Region in Baden-Württemberg
Geblitzt wird im 📍 Bereich B500, PLZ 76473 in Sandweier. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.12.2025 um 10:05 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Stand von: 23.12.2025, 10:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.12.2025, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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