Blitzer in Baden-Baden aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 11.03.2026

Mobile Blitzer in Baden-Baden! Auch heute, am Mittwoch, den 11.03.2026 sind Radarkontrollen versteckt und wollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Baden-Baden.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

In Baden-Baden steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Baden-Baden gerechnet werden.

Baden-Baden: Aktuelle Standorte für Blitzer am 11.03.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Im 📍 Bereich Europastraße, PLZ 76532 in Obere Breite, Oos (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 11.03.2026 um 14:38 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 11.03.2026, 18:15 Uhr)

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Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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