Mobile Blitzer in Lindau (Bodensee) aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 03.06.2026 geblitzt
In Lindau (Bodensee) stehen am Mittwoch mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 03.06.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Lindau (Bodensee).
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Lindau (Bodensee) den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 03.06.2026 die Radarkontrollen in Lindau (Bodensee), Kreis Lindau, Bayern
Seit 03.06.2026 um 14:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Ludwig-Kick-Straße (PLZ 88131 in Oberreutin, Aeschach). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 03.06.2026 um 10:19 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Unterreitnauer Straße (PLZ 88131 in Oberreitnau, Paradies) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 03.06.2026, 15:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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