Mobile Blitzer in Lindau (Bodensee) aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 26.04.2026 geblitzt
Autofahrer aufgepasst! Wer heute (26.04.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Lindau (Bodensee) unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Hier finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Lindau (Bodensee) am heutigen Sonntag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Lindau (Bodensee) an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Lindau (Bodensee) gerechnet werden.
Alle Radarfallen am 26.04.2026 in Lindau (Bodensee), Kreis Lindau, Bayern
Geblitzt wird 📍 auf der Ludwig-Kick-Straße, PLZ 88131 in Oberreutin, Aeschach auf Höhe Behindertenwerkstätte Lindenberger Lebenshilfe. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.04.2026 um 10:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 26.04.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.04.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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