Mobile Blitzer in Wörnitz aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 01.02.2026
Eine Radarfalle kann kostspielig werden. Wer am heutigen 01.02.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Wörnitz unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Sonntag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentan ist in Wörnitz an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Wörnitz kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 01.02.2026 die Radarkontrollen in Wörnitz, Kreis Ansbach, Bayern
Seit 01.02.2026 um 08:55 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Fuß- und Radweg (PLZ 91637 in Oberwörnitz). Hier gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 01.02.2026, 14:16 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoverstöße im Februar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Februar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.02.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Wie kann ich mein Auto am Besten winterfest machen?
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.