Blitzer in Heusweiler aktuell am Freitag: Hier stehen am 16.01.2026 mobile Blitzer

Auf den Straßen von Heusweiler müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Freitag (16.01.2026) besonders aufpassen, dass sie das erlaubte Tempo einhalten. Wo aktuell mobile Blitzer aufgebaut sind und wie hoch die Geldstrafen ausfallen können, erfahren Sie hier auf news.de.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Heusweiler im Augenblick auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarfallen in Heusweiler, Kreis Saarbrücken, Saarland am 16.01.2026

Aufgepasst 📍 auf der Lebacher Straße (Postleitzahl 66265 in Eiweiler, Heusweiler): Wie am 16.01.2026 um 17:52 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 10 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 16.01.2026, 18:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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