Mobile Blitzer in Ellhofen aktuell am Samstag: Mobile Blitzer am 22.08.2026

Achtung, Radarfalle! In Ellhofen kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 22.08.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Samstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

Erstellt von - Uhr

Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Klaus Eppele

Geblitzt wird in Ellhofen den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ellhofen gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 22.08.2026 die Radarkontrollen in Ellhofen, Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg

Aufgepasst am 📍 Standort B39A (Postleitzahl 74248 in Ellhofen): Wie am 22.08.2026 um 10:48 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Stand von: 22.08.2026, 11:15 Uhr)

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.08.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.