Mobile Blitzer in Großweil aktuell am Montag: Wo Sie am 24.08.2026 in eine Radarfalle geraten können

Rasern in Großweil drohen diesen Montag (24.08.2026) saftige Geldstrafen, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Großweil an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Alle Radarfallen am 24.08.2026 in Großweil, Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich Kocheler Straße, PLZ 82439 in Kleinweil. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.08.2026 um 14:21 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 24.08.2026, 15:46 Uhr)

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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