Blitzer in Kastl aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 11.03.2026
Im Umkreis von Kastl müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Mittwoch, den 11.03.2026 aufmerksam sein, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. Wo es derzeit blitzt und wie hoch die Bußgelder ausfallen können, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Kastl an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kastl kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Kastl, Kreis Amberg-Sulzbach: Aktuelle Radarfallen am 11.03.2026 in der Region in Bayern
📍 Auf der Amberger Straße, PLZ 92280 in Pfaffenhofen (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 11.03.2026 um 18:06 Uhr.
Desweiteren ist ein Blitzer 📍 auf der Neumarkter Straße, PLZ 92280 in Pfaffenhofen aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 11.03.2026 um 17:48 Uhr bekannt.
(Stand: 11.03.2026, 18:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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