Mobile Blitzer in Brunsbüttel aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 11.06.2026 mobile Blitzer
Achtung, Radarfalle! In Brunsbüttel kann es für Verkehrsteilnehmer am 11.06.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Brunsbüttel an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Brunsbüttel kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 11.06.2026 die Blitzer in Brunsbüttel, Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein
Geblitzt wird am 📍 Standort B5, PLZ 25541 in Blangenmoor-Lehe. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 08:39 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
Am 📍 Standort B5, PLZ 25541 in Blangenmoor-Lehe, Westerbüttel (Tempolimit 100 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 11.06.2026 um 08:31 Uhr gemeldet.
(Stand von: 11.06.2026, 12:20 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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