Mobile Blitzer in Wrohm aktuell am Sonntag: Wo am 01.02.2026 Radarfallen stehen
Autofahrer aufgepasst! Wer heute (01.02.2026) mit zu hohem Tempo auf Wrohms Straßen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Wrohm am heutigen Sonntag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Wrohm im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wrohm gerechnet werden.
Alle mobilen Radarfallen am 01.02.2026 in Wrohm, Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein
Geblitzt wird im 📍 Bereich B203, PLZ 25799 in Wrohm, Lexfähre. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.02.2026 um 09:28 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 01.02.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.02.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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