Blitzer in Newel aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 14.07.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 14.07.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Newel teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Klaus Eppele

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Newel auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarkontrollen in Newel, Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz am 14.07.2026

Achtung am 📍 Standort B51 (Postleitzahl 54309 in Newel): Wie am 14.07.2026 um 07:34 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 100 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 14.07.2026, 11:17 Uhr)

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.07.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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