Mobile Blitzer in Edesheim aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 16.04.2026
Mobile Blitzer in Edesheim! Auch heute (Donnerstag, 16.04.2026) sind Radarkontrollen versteckt und ahnden Geschwindigkeitsverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Edesheim.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Edesheim im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Südliche Weinstraße. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Edesheim gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 16.04.2026 in Edesheim, Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz
Seit 16.04.2026 um 14:31 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Staatsstraße (PLZ 67483 in Edesheim). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 16.04.2026, 15:20 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 15:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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