Blitzer in Bad Grönenbach aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 21.12.2025 Raser ins Visier

Auf den Straßen von Bad Grönenbach müssen Verkehrsteilnehmer heute (Sonntag, 21.12.2025) darauf achten, dass sie nicht mehr als die vorgeschriebene Geschwindigkeit fahren. Wo aktuell ein Blitz vom Straßenrand droht und was bei einem Regelverstoß passiert, lesen Sie hier auf news.de.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Im Augenblick ist in Bad Grönenbach an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Grönenbach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 21.12.2025 die Radarkontrollen in Bad Grönenbach, Kreis Unterallgäu, Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich A7, PLZ 87730 in Ittelsburg, Schwenden. Gemeldet wurde der Blitzer am 21.12.2025 um 10:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 10 km/h.

(Stand: 21.12.2025, 18:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.12.2025, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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