Blitzer in Kleinblittersdorf aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 13.01.2026 geblitzt

Am 13.01.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". An diesem Dienstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Kleinblittersdorf an das erlaubte Tempo halten, denn es finden Radarkontrollen statt! In diesem Artikel erfahren Sie, wo sich die Blitzer in Kleinblittersdorf befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Im Augenblick ist in Kleinblittersdorf an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug ausgesprochen zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Saarland sind daher ohne Gewähr.

Kleinblittersdorf, Kreis Saarbrücken: Radarfallen am 13.01.2026 in der Region in Saarland

Vorsicht am 📍 Standort L106 (Postleitzahl 66271 in Kleinblittersdorf, Sitterswald): Wie am 13.01.2026 um 12:56 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 13.01.2026, 14:20 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.01.2026, 14:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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