Mobile Blitzer in Buchenbach aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 30.03.2026 geblitzt

Eine Radarkontrolle kann teuer werden. Wer am heutigen 30.03.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Buchenbachs Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Montag die mobilen Blitzer versteckt sind und was Sie beachten müssen.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Temposünder können derzeitigen Infos zufolge in Buchenbach im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Buchenbach, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald: Radarfallen am 30.03.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Seit 30.03.2026 um 18:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Am Hitzenhof (PLZ 79256 in Buchenbach, Buchenbach (Kernort)). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Achtung desweiteren 📍 auf der Hauptstraße (Postleitzahl 79256 in Buchenbach, Buchenbach (Kernort), Sommerberg): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 30.03.2026 um 18:00 Uhr und zusätzlich bestätigt am 30.03.2026, 19:04 Uhr.

(Stand von: 30.03.2026, 19:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.03.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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