Blitzer in Idar-Oberstein aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 27.02.2026 geblitzt
Temposündern in Idar-Oberstein drohen diesen Freitag (27.02.2026) hohe Strafgelder, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Tempo achten sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Aktuellen Meldungen zufolge wird in Idar-Oberstein gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Idar-Oberstein gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 27.02.2026 die mobilen Blitzer in Idar-Oberstein, Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird am 📍 Standort Vollmersbachstraße, PLZ 55743 in Idar. Gemeldet wurde der Blitzer am 27.02.2026 um 13:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 27.02.2026, 14:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Februar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.02.2026, 14:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Was tun, wenn die Scheibe im Auto beschlägt?
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.