Mobile Blitzer in Köngen aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 12.03.2026 geblitzt

Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer am heutigen 12.03.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Köngens Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto aus Felnsburg. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Donnerstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Köngen auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Esslingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Köngen gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 12.03.2026 die Radarfallen in Köngen, Kreis Esslingen, Baden-Württemberg

Achtung im 📍 Bereich Denkendorfer Straße (Postleitzahl 73257 in Köngen): Wie am 12.03.2026 um 13:41 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Stand von: 12.03.2026, 14:19 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.03.2026, 14:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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