Blitzer in Lauffen am Neckar aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 12.08.2026 geblitzt?

Im Umkreis von Lauffen am Neckar müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Mittwoch, 12.08.2026) ganz besonders darauf achten, dass sie nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Wo derzeit ein Blitz vom Straßenrand droht und wie hoch die Ordnungsgelder ausfallen können, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Klaus Eppele

Im Augenblick ist in Lauffen am Neckar an insgesamt 2 Standorten die Gefahr besonders hoch, in eine mobile Radarfalle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lauffen am Neckar kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarkontrollen in Lauffen am Neckar, Kreis Heilbronn, Baden-Württemberg am 12.08.2026

Aufgepasst am 📍 Standort Urbanstraße (Postleitzahl 74348): Wie am 12.08.2026 um 17:54 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

Seit 12.08.2026 um 18:45 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle 📍 auf der Stuttgarter Straße (PLZ 74348) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 12.08.2026, 19:15 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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