Blitzer in Königstein im Taunus aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 29.04.2026 geblitzt
Hinweis für alle Autofahrer! Wer am heutigen Mittwoch (29.04.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Königstein im Taunus unterwegs ist, nimmt ein Blitzerfoto in Kauf. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Königstein im Taunus am heutigen Mittwoch in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Königstein im Taunus ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Hochtaunuskreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Königstein im Taunus gerechnet werden.
Königstein im Taunus, Hochtaunuskreis: Aktuelle Blitzer-Standorte am 29.04.2026 in der Region in Hessen
Achtung im 📍 Bereich Wiesbadener Straße (Postleitzahl 61462 in Siedlung): Wie am 29.04.2026 um 13:34 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand: 29.04.2026, 15:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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