Blitzer in Neustadt bei Coburg aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 24.08.2026
Mobile Blitzer in Neustadt bei Coburg! Auch heute (Montag, 24.08.2026) sind Radarkontrollen aufgebaut und ahnden Geschwindigkeitsübertretungen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Neustadt bei Coburg.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Neustadt bei Coburg nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 24.08.2026, 11:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Neustadt bei Coburg, Kreis Coburg: Radarfallen am 24.08.2026 in der Region in Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich CO 11, PLZ 96465 in Boderndorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.08.2026 um 07:08 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Stand von: 24.08.2026, 11:47 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.08.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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