Mobile Blitzer in Neuburg am Inn aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 24.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute, am 24.06.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Neuburg am Inn unterwegs ist, muss mit teils hohen Strafgeldern rechnen. Hier auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Neuburg am Inn an diesem Mittwoch in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Meldungen zufolge in Neuburg am Inn im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Neuburg am Inn, Kreis Passau, Bayern am 24.06.2026
📍 Auf der Passauer Straße, PLZ 94127 in Dommelstadl, Straß (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.06.2026 um 11:08 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 24.06.2026, 11:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
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bud/roj/news.de
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