Mobile Blitzer in Neuburg am Inn aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 17.01.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Neuburg am Inn kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 17.01.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Neuburg am Inn gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Passau. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Neuburg am Inn gerechnet werden.

Neuburg am Inn, Kreis Passau: Aktuelle Radarfallen am 17.01.2026 in der Region in Bayern

Aufgepasst im 📍 Bereich PA5 (Postleitzahl 94127 in Kurzeichet, Elender): Wie am 17.01.2026 um 10:39 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.

(Stand von: 17.01.2026, 10:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.01.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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