Mobile Blitzer in Veldensteiner Forst aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 03.05.2026 Raser ins Visier
Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. In Veldensteiner Forst wird auch am heutigen Sonntag, 03.05.2026 geblitzt. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Veldensteiner Forst an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Veldensteiner Forst kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 03.05.2026 in Veldensteiner Forst, Kreis Bayreuth, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich B85, PLZ 91257. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.05.2026 um 14:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich B85 (Postleitzahl 91257): Hier wird in einer 100 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 03.05.2026 um 10:33 Uhr und zusätzlich bestätigt am 03.05.2026, 15:32 Uhr.
(Stand von: 03.05.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.05.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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