Blitzer in Lauf an der Pegnitz aktuell am Montag: Wo am 15.12.2025 Radarkontrollen stattfinden

Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer am heutigen 15.12.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Lauf an der Pegnitz unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Montag die mobilen Blitzer versteckt sind und was Sie beachten müssen.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

In Lauf an der Pegnitz ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Nürnberger Land. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Lauf an der Pegnitz gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Lauf an der Pegnitz, Kreis Nürnberger Land, Bayern am 15.12.2025

📍 Auf der Waldluststraße, PLZ 91207 (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.12.2025 um 08:37 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 15.12.2025, 10:46 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.12.2025, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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