Mobile Blitzer in Egling aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 20.04.2026

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. Auch am heutigen Montag, 20.04.2026 wird in Egling geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Geblitzt wird in Egling nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 20.04.2026, 11:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Radarkontrollen am 20.04.2026 in Egling, Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern

Seit 20.04.2026 um 09:40 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Sauerlacher Straße (PLZ 82544 in Thanning, Öhnböck). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 20.04.2026, 11:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.04.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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