Blitzer in Eckernförde aktuell am Sonntag: Hier stehen am 11.01.2026 mobile Blitzer

Mobile Blitzer in Eckernförde! Auch heute (Sonntag, 11.01.2026) sind Radarkontrollen am Straßenrand aufgebaut und ahnden Raser. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Eckernförde.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Eckernförde an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man nicht auf das Tempo achtet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Schleswig-Holstein sind daher ohne Gewähr.

Eckernförde, Kreis Rendsburg-Eckernförde: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 11.01.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Seit 11.01.2026 um 13:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Windebyer Weg (PLZ 24340) auf Höhe Haus Mara. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 11.01.2026, 15:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.01.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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