Mobile Blitzer in Windeby aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 07.09.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 07.09.2026 kann es für Autofahrer in Windeby kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Montag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Momentan ist in Windeby an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu fahren. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Schleswig-Holstein sind daher ohne Gewähr.

Windeby, Kreis Rendsburg-Eckernförde: Blitzer-Standorte am 07.09.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Seit 07.09.2026 um 10:44 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort K57 (PLZ 24340 in Windeby, Koselfeld). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 07.09.2026, 12:20 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.09.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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