Blitzer in Bad Driburg aktuell am Dienstag: Wo Sie am 12.05.2026 in eine Radarfalle geraten können

Mobile Blitzer in Bad Driburg! Auch am heutigen Dienstag (12.05.2026) sind Radarkontrollen versteckt und wollen Raser zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Bad Driburg.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Bad Driburg an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Höxter sind daher ohne Gewähr.

Bad Driburg, Kreis Höxter: Radarkontrollen am 12.05.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Am 📍 Standort B64, PLZ 33014 in Bad Driburg (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 12.05.2026 um 12:12 Uhr.

Auch ist ein Blitzer im 📍 Bereich B64, PLZ 33014 in Bad Driburg aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 12.05.2026 um 12:12 Uhr bekannt.

(Letzte Aktualisierung: 12.05.2026, 12:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.05.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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