Mobile Blitzer in Satow aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 17.07.2026
Rasern in Satow drohen diesen Freitag (17.07.2026) deftige Ordnungsgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam fahren sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Satow an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Satow, Kreis Rostock: Standorte für mobile Blitzer am 17.07.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 17.07.2026 um 16:06 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Landstraße (PLZ 18239 in Radegast). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 17.07.2026, 16:45 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Juli 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juli 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.07.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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