Blitzer in Staßfurt aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 04.12.2025 geblitzt

Im Straßenverkehr von Staßfurt müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Donnerstag (04.12.2025) aufmerksam sein, dass sie nicht in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Wo derzeit geblitzt wird und welche Regelverstöße geahnded werden, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

In Staßfurt ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 04.12.2025, 15:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

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📍 Auf der Staßfurter Straße, PLZ 39446 in Löderburg (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 04.12.2025 um 15:24 Uhr.

(Stand von: 04.12.2025, 15:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.12.2025, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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