Mobile Blitzer in Dassow aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 18.04.2026 geblitzt
Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. Geblitzt am heutigen Samstag, 18.04.2026 auch in Dassow. Wir haben alle Standorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Dassow an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu rasen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.04.2026, 16:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 18.04.2026 die mobilen Radarfallen in Dassow, Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Achtung am 📍 Standort B105 (Postleitzahl 23942 in Kaltenhof): Wie am 18.04.2026 um 16:08 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Weiterhin wird geblitzt 📍 auf dem Travemünder Weg, PLZ 23942 in Kaltenhof. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.04.2026 um 14:15 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 18.04.2026, 16:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.04.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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