Mobile Blitzer in Ötigheim aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 16.04.2026 mobile Blitzer
Heute wird in Ötigheim die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Donnerstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. Auf welchen Straßen in Ötigheim am 16.04.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie jetzt hier.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Ötigheim im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.04.2026, 07:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Ötigheim, Kreis Rastatt: Aktuelle Radarkontrollen am 16.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
📍 Auf der Johann-Sebastian-Bach-Straße, PLZ 76470 in Ötigheim (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.04.2026 um 06:19 Uhr.
(Stand von: 16.04.2026, 07:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 07:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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