Mobile Blitzer in Neuching aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Blitzer am 04.03.2026
Temposündern in Neuching drohen diesen Mittwoch (04.03.2026) saftige Strafgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Neuching an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Neuching gerechnet werden.
Neuching, Kreis Erding: Standorte für Blitzer am 04.03.2026 in der Region in Bayern
Seit 04.03.2026 um 16:00 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Münchner Straße (PLZ 85467 in Niederneuching). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 04.03.2026, 18:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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